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AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR

COACHINGS/ SEMINARE

WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT

§ 1 LEISTUNG
Die Leistungen von WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT bestehen in der professionellen Planung, Organisation und Durchführung von Seminaren, Beratungen und Coachings im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für Firmen, Institutionen, oder Körperschaften (im Folgenden als Kunde bezeichnet).

§ 2 ANGEBOTSBINDUNG
Alle Angebote von WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT sind freibleibend.

§ 3 DURCHFÜHRUNGSORT
Der Durchführungsort ist bei COACHINGS/ SEMINAREN in den Räumlichkeiten des Kunden oder an einem Ort seiner Wahl. Bei eventuell anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Durchführungsort (z.B. Raummiete für ein Tagungshotel), sind diese vom Kunden zu tragen.

§ 4 HONORAR
Die Honorare werden Netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Anfallende Aufwendungen für Reisen und Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen und werden zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.

§ 5 REISEKOSTEN UND SPESEN
Um die Anreisekosten gering zu halten, werden die Anfahrtskosten bei Anfahrt mit dem PKW mit 0,30 Euro pro einfachem Entfernungskilometer berechnet. Bei Anreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird nach Belegen abgerechnet. Anreisen mit dem Flugzeug sind nur in Abstimmung mit dem Kunden zu treffen.

Falls Übernachtungen notwendig sind, wird WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT Kosten dafür so gering wie möglich halten. Daher werden nur Hotels:

– mit Bestpreisgarantie (z. Bsp. von HRS) und sehr guten Preis Leistungsverhältnis angefragt.
– Der Kunde kann auch gerne selbst die Hotelbuchung und Abrechnung veranlassen, falls dieser besondere Konditionen bei Partnerhotels bekommt.
– Dabei muss ein gewisser Mindeststandard gewährleistet werden (drei Sterne oder mehr).

Damit die Beraterin/Trainerin pünktlich und ausgeruht das Training durchführen kann, reist dieser bereits am Vorabend an. Die Reisezeit wird nicht als Arbeitszeit berechnet.

§ 6 TEILNEHMERZAHL
Die maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen sichert die hohe Qualität von Schulungsmaßnahmen. Eine Erhöhung dieser Teilnehmerzahl nur nach Rücksprache mit der Beraterin/Trainerin möglich.

§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht anders vereinbart wird das vereinbarte Honorar nach Durchführung des Trainings fällig. Zahlbar nach Rechnungserhalt sofort ohne Abzug.

§ 8 ABSAGE VON TRAININGS DURCH DEN KUNDEN
Sie haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit das gebuchte Training zu stornieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass je nach Zeitpunkt der Stornierung ein Ausgleich erhoben werden muss, da ich als Beraterin/Trainerin kurzfristig meist nicht anderweitig zum Einsatz kommen kann.

Es werden folgenden Stornogebühren vereinbart:

– Bis 30 Tage vor Trainingsbeginn: keine Gebühren
– Bis 14 Tage vor Trainingsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
– Bis 7 Tage vor Trainingsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
– In jedem Fall müssen bereits gekaufte Tickets übernommen werden.

Die Stornierung muss in Schriftform per Post oder per E-Mail erfolgen.

§ 9 ABSAGE VON TRAININGS
WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT kann folgenlos Trainings bis 60 Tage vor ihrem Beginn absagen. Bei kurzfristigem Ausfall einer Veranstaltung wegen Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. Es wird jedoch ein Ersatztermin angeboten.

Im Falle einer Absage seitens WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT, muss sie keinen Ersatz für Reisekosten, Übernachtungskosten, Arbeitsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstiges leisten.

§ 10 HAFTUNG
Grundsätzlich wird keine Haftung für Gegenstände von Teilnehmern übernommen.

§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen, dem Willen und Interesse beider Parteien am Nächsten kommt.

§ 12 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, INKRAFTTRETEN
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT in Eppstein. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für COACHINGS/ SEMINARE gelten ab dem 01.09.2018. Frühere AGBs zu COACHINGS/ SEMINARE treten hiermit außer Kraft.

WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT, Hauptstrasse 73.3, 65817 Eppstein, +49 170 6720996, andrea.rohmert@wirtschaftstraining.eu

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 3Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter – WIRTSCHAFTSTRAINING | INTERNATIONAL COACH – ANDREA ROHMERT, bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 15 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Beschreibung des Vertragsinhalts insbesondere wird vereinbart:

1. ANGEBOT

2. SEMINARINHALT

3. TEILNEHMERKREIS

4. NUTZEN

5. PREISE /ZUSATZKOSTEN

6. AGB /ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR COACHING / SEMINARE

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann wie unter § 8 beschriebenen Bedingungen nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsschulung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet zum spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt bzw. Zeitraum.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per Überweisung oder Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht/Datenschutz

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Sonstige Bestimmungen sind im § 11 SALVATORISCHE KLAUSEL auf Seite 2 geregelt.

Eppstein, 01.09.2018

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