Berater AGB – Wirtschaftstraining | Andrea Rohmert page contents

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

in Beraterfunktion

Frankfurt am Main, 01.01.2019

Diese Berater AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftstraining – Andrea Rohmert und dem Auftraggeber.

1. Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Wirtschaftstraining – Andrea Rohmert (nachfolgend „Unternehmensberatung“ genannt) und ihren Auftraggebern. Sie gelten für alle Leistungen in den Bereichen Ideenentwicklung, Konzeption, Realisation und Administration von Business‑Development‑, Marketing‑ und Kommunikationsmaßnahmen. Hierzu zählen insbesondere auch die Erstellung von Entwürfen, Konzepten, Analysen, Präsentationen und strategischen Vorschlägen.

(2) Die Unternehmensberatung erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Unternehmensberatung ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

(3) Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Die jeweils aktuelle Version ist unter https://www.wirtschaftstraining.eu/berater_agb abrufbar und kann auf Wunsch jederzeit in Textform zur Verfügung gestellt werden.

(4) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Vereinbarungen. Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, treten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB in Kraft.

2. Leistungen der Unternehmensberatung

(1) Die Unternehmensberatung erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und stets im bestmöglichen Interesse des Auftraggebers. Dabei werden sämtliche Betriebs‑, Geschäfts‑ und Herstellungsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt.

(2) Die Unternehmensberatung informiert den Auftraggeber auf Wunsch jederzeit über den Stand der Arbeiten und legt über die erbrachten Leistungen transparent Rechenschaft ab.

(3) Die Unternehmensberatung ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen qualifizierte Dritte einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen bleibt auch in diesem Fall bei der Unternehmensberatung. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden Geheimhaltungspflichten.

3. Pflichten des Kunden

(1) Mit der Unterzeichnung eines Vertrages oder einer Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abnahme und Bezahlung der vereinbarten Dienstleistungen gemäß den vertraglichen Bestimmungen.

(2) Die Kriterien für die Abnahme der Leistungen werden in den jeweiligen Verträgen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen definiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen zeitnah mitzuteilen.

(3) Der Auftraggeber wirkt im Rahmen von Treu und Glauben an der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags mit. Er stellt insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwände, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungs‑ oder Informationspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Die Unternehmensberatung ist berechtigt, den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

4. Datenschutz

(1) Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass die Durchführung der Geschäftsbeziehung die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erforderlich machen kann. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten ausschließlich zur Abwicklung, Durchführung und Pflege der Geschäftsbeziehung verarbeitet und – soweit hierfür notwendig – an beauftragte Dritte weitergegeben werden dürfen.

(2) Die Vertragspartner treffen alle erforderlichen organisatorischen, technischen und vertraglichen Maßnahmen, um den Schutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen sicherzustellen. Eine Weitergabe erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ausschließlich zu den genannten Zwecken.

(3) Die Unternehmensberatung verkauft oder vermietet personenbezogene Daten des Auftraggebers weder teilweise noch vollständig an Dritte.

(4) Der Auftraggeber gestattet der Unternehmensberatung ausdrücklich, seine Kontaktdaten für eigene Marketing‑ und Informationszwecke zu nutzen, insbesondere zur Zusendung von Hinweisen auf neue Leistungen oder relevante Angebote. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

5. Vertraulichkeit/Geheimhaltung

(1) Beide Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche nicht allgemein bekannten Informationen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihnen im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags zugänglich werden und die die geschäftliche Sphäre des jeweils anderen betreffen, streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt gleichermaßen für die Mitarbeitenden, beigezogenen Hilfspersonen sowie Subunternehmer der Vertragspartner. Die Vertragspartner stellen sicher, dass diese Personen entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht zeitlich unbegrenzt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, solange an der Vertraulichkeit ein berechtigtes Interesse besteht.

6. Gewährleistung

(1) Die Unternehmensberatung erbringt sämtliche Arbeiten – insbesondere Texte, grafische Gestaltungen, Konzepte und Veröffentlichungen – nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Eine Haftung für inhaltliche oder gestalterische Fehler in Arbeiten, die im Namen des Auftraggebers veröffentlicht werden, wird ausgeschlossen.

(2) Reaktionen Dritter (z. B. Kunden, Geschäftspartner oder Öffentlichkeit) auf vom Auftraggeber veröffentlichte Arbeiten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Unternehmensberatung. Für daraus entstehende Schäden, Ansprüche oder Nachteile übernimmt die Unternehmensberatung keine Haftung.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche von der Unternehmensberatung erstellten Texte, Grafiken und sonstigen Inhalte vor der Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen, zu kontrollieren und freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Veröffentlichung.

(4) Die Haftung der Unternehmensberatung für indirekte Schäden oder Folgeschäden – wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter – ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

(5) Die Unternehmensberatung hält vereinbarte Liefer‑ und Abgabetermine grundsätzlich ein. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder durch Störungen bei Drittanbietern (z. B. Telekommunikation, Internet‑Provider, Energieversorger, Post‑ und Transportdienste) begründen keine Haftung der Unternehmensberatung.

(6) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber‑ und Schutzrechte) an den von ihm bereitgestellten Informationen, Grafiken, Fotografien und Texten verfügt. Er stellt die Unternehmensberatung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.

(7) Die Unternehmensberatung gewährleistet, dass sie über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Rechte verfügt und dass die von ihr erstellten Arbeiten keine Rechte Dritter verletzen. Im Übrigen ist die Haftung der Unternehmensberatung – soweit gesetzlich zulässig – für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Urheberrecht an Arbeiten im Kundenauftrag

(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, verbleiben sämtliche Urheberrechte an den von der Unternehmensberatung erstellten Werken, Konzepten, Texten, Entwürfen, Layouts und sonstigen Leistungen bei der Unternehmensberatung.

(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeiten sowie an den damit verbundenen Schutzrechten. Der konkrete Umfang des Nutzungsrechts wird schriftlich vereinbart und hat sowohl den Interessen des Auftraggebers als auch denen der Unternehmensberatung Rechnung zu tragen.

(3) Ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung dürfen Arbeitsergebnisse der Unternehmensberatung weder vor der vereinbarten offiziellen Übergabe noch vor dem festgelegten Publikationstermin oder vor vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises genutzt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise verwertet werden.

(4) Die Rechte an Offerten, Präsentationen sowie an im Kundenauftrag erstellten Entwürfen (z. B. Textmustern, Layoutvorschlägen, konzeptionellen Ideen) verbleiben vollständig bei der Unternehmensberatung. Eine Nutzung, Weitergabe oder Verwertung durch den Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Unternehmensberatung unzulässig.

8. Übergebene Unterlagen

(1) Die Unternehmensberatung haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Untergang von ihr übergebenen Unterlagen, insbesondere Grafiken, Fotografien, Texte, Druckunterlagen sowie Ton‑, Bild‑ oder sonstigen Datenträgern, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

(2) Sofern der Auftraggeber keine anderslautende schriftliche Mitteilung macht, geht die Unternehmensberatung davon aus, dass ihr ausschließlich Kopien übergeben werden, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung verwendet, bearbeitet, zugeschnitten, digital verarbeitet, gelöscht oder anderweitig verändert werden dürfen.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Originale oder unersetzliche Datenbestände selbst zu sichern. Eine Verpflichtung der Unternehmensberatung zur Archivierung oder Aufbewahrung übergebener Unterlagen besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

9. Weiterverwendung von Know-how

(1) Die Unternehmensberatung ist berechtigt, im Rahmen des Vertragsverhältnisses entwickelte Ideen, Konzepte, Methoden und fachliche Erkenntnisse – unabhängig davon, ob sie allein oder gemeinsam mit dem Auftraggeber entstanden sind – auch in anderen Projekten und gegenüber Dritten zu verwenden.

(2) Eine solche Nutzung ist jedoch nur zulässig, sofern dadurch für Dritte kein unlauterer Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Auftraggeber entsteht und keine vertraulichen oder geschützten Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

(3) Die Unternehmensberatung stellt sicher, dass sämtliche vertraulichen Inhalte, interne Daten, spezifische Strategien oder kundenspezifische Lösungen des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben oder in einer Weise verwendet werden, die Rückschlüsse auf den Auftraggeber zulassen.

10. Projekt- und Auftragsänderungen

(1) Änderungen des ursprünglich vereinbarten Projekt‑ oder Leistungsumfangs können jederzeit vorgenommen werden. Die Unternehmensberatung informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn solche Änderungen Auswirkungen auf Termine, Abläufe oder Kosten haben.

(2) Führen Änderungen zu Verzögerungen oder zusätzlichem Aufwand, ist die Unternehmensberatung berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Grundlage hierfür sind die vereinbarten Stundensätze oder Pauschalen.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs werden erst verbindlich, wenn der Auftraggeber diese ausdrücklich bestätigt hat. Ohne eine solche Bestätigung bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.

11. Aufklärungspflichten

(1) Die Unternehmensberatung und der Auftraggeber verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich über alle Umstände, Ereignisse oder Entwicklungen zu informieren, die die Durchführung, den Ablauf oder die Erfüllung des Vertrages beeinflussen können.

(2) Dies umfasst insbesondere Informationen, die Auswirkungen auf Termine, Ressourcen, Entscheidungsprozesse oder die inhaltliche Umsetzung des Projekts haben können.

(3) Beide Parteien stellen sicher, dass relevante Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig weitergegeben werden, um Verzögerungen, Fehlleistungen oder Mehraufwand zu vermeiden.

12. Abrechnung von Beratung, Offerten und Entwürfen

(1) Umfangreiche Beratungsleistungen, die vor einer verbindlichen Auftragserteilung erbracht werden, können dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Anschluss nicht zu einem Auftrag kommt.

(2) Wünscht der Auftraggeber vor der endgültigen Auftragserteilung die Ausarbeitung von Entwürfen, Textmustern, Konzeptvorschlägen oder konzeptionellen Ideen, ist der hierfür entstehende Aufwand unabhängig vom späteren Zustandekommen eines Auftrags zu vergüten.

(3) Mit der Vergütung des entstandenen Aufwands werden weder Urheber‑ noch Nutzungsrechte übertragen. Eine Nutzung, Weitergabe oder Verwertung der erstellten Entwürfe, Konzepte oder Ideen ist erst nach ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung zulässig.

(4) Non‑Disclosure‑Vereinbarung (NDA): Mit dem Öffnen, Sichten oder Entgegennehmen der präsentierten Unterlagen verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche darin enthaltenen Informationen, Text‑ und Gestaltungsideen, Kennzeichen, Konzepte und Kreationen vertraulich zu behandeln und nicht zu verwerten, sofern keine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit zustande kommt, die eine Nutzung ausdrücklich erlaubt.

(5) Diese Geheimhaltungsverpflichtung umfasst auch Ideen, Konzepte und Informationen, die nicht durch gesetzliche Schutzrechte (z. B. Urheberrecht) geschützt sind. Eine Nutzung ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung ist unzulässig.

(6) Auch im Rahmen der NDA gilt: Mit der Vergütung des entstandenen Aufwands werden keine Urheber‑ oder Nutzungsrechte eingeräumt.

13. Vergütung und Rechnungsstellung

(1) Rechnungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(2) Ab der zweiten Mahnstufe wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60 erhoben. Weitergehende gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten bleiben vorbehalten.

(3) Für bestimmte Dienstleistungen kann bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags verlangt werden. Die Unternehmensberatung beginnt erst nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung mit der Ausführung der Leistungen.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Restzahlung nach Abnahme der Leistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(5) Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden – sofern angefallen – gesondert ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt.

14. Teilnichtigkeit

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragspartner, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

(3) Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

15. Abtretung und Übertragung

(1) Verträge sowie einzelne daraus resultierende Rechte und Pflichten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners an Dritte abgetreten oder übertragen werden.

(2) Ohne eine solche Zustimmung bleibt jede Abtretung oder Übertragung unwirksam. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

16. Kündigung zur Unzeit

(1) Jahresverträge können vom Auftraggeber nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.

(2) Erfolgt eine Kündigung durch den Auftraggeber ohne Einhaltung dieser Frist oder zu einem Zeitpunkt, der die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erheblich beeinträchtigt, gilt dies als Kündigung zur Unzeit.

(3) In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, der Unternehmensberatung den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Hierzu zählen insbesondere bereits erbrachte Leistungen, nachweisbare Vorbereitungsaufwände sowie wirtschaftliche Nachteile, die durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstehen.

17. Übergangsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen sämtliche zuvor geltenden Bestimmungen und Vereinbarungen der Unternehmensberatung in ihrer jeweils früheren Fassung.

(2) Bereits bestehende Verträge bleiben von der Neufassung unberührt und werden gemäß den dort individuell getroffenen Vereinbarungen erfüllt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

18. Streiterledigung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Hierzu kann – bei hälftiger Kostenbeteiligung – ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beigezogen werden.

(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für den Sitz von Wirtschaftstraining – Andrea Rohmert zuständige Gericht zuständig. Die Unternehmensberatung behält sich jedoch das Recht vor, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.

(3) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Frankfurt am Main, 01.01.2019

„Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier: Leadership & Mindset Coaching.“

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